Helene Fischer vor BGH: Kein Geld vom Paparazzo für die Babyfotos – das Urteil erklärt

Helene Fischer vor BGH: Kein Geld vom Paparazzo für die Babyfotos – das Urteil erklärt

BGH-Urteil zu den Paparazzi-Fotos: Helene Fischer bekommt vom Fotografen kein Geld. Was Karlsruhe entschied, warum – und was noch offen ist.

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Helene Fischer bekommt auch vom Fotografen kein Geld: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihre Revision gegen einen Pressefotografen zurückgewiesen (Urteil vom 29. September 2026, Az. VI ZR 402/24). Bekannt wurde die Entscheidung am 6. Oktober 2026, wie Legal Tribune Online (LTO) und beck-aktuell berichten.

Worum es ging: Fotos aus der Münchner Innenstadt

Der Fotograf hatte die Sängerin im Mai 2022 heimlich in der Münchner Innenstadt fotografiert – mit ihrer wenige Monate alten Tochter und ihrer Mutter. Die Bilder gab er an Medien weiter, die sie veröffentlichten. Fischer verlangte von ihm eine Geldentschädigung von mindestens 10.000 Euro. Das Landgericht Berlin sprach ihr diese Summe in erster Instanz zu, das Kammergericht wies die Klage auf die Berufung des Fotografen hin ab. Der BGH bestätigte das.

Die Begründung: Medienprivileg und Pressefreiheit

Laut LTO stellte der BGH den Fotografen als »Hilfsunternehmen« der Presse unter das Medienprivileg; auch die publizistische Vorbereitung durch Pressefotografen sei geschützt. Ein Anspruch auf Schadensersatz nach der Datenschutzgrundverordnung bestehe deshalb nicht. Für die redaktionelle Gestaltung und Veröffentlichung sei laut beck-aktuell grundsätzlich allein die Presse verantwortlich; das Fotografieren selbst sei zulässig gewesen. Die Bilder zeigten Alltagssituationen in einer belebten Innenstadt, keine intimen Szenen – als prominente Person habe Fischer mit Beobachtung rechnen müssen.

Die früheren Verfahren gegen die Medien

Gegen mehrere Medien war Fischer in Karlsruhe bereits zuvor gescheitert: gegen RTL (Urteil vom 21. April 2026, Az. VI ZR 93/25), gegen »Superillu« und »Freizeitwoche« (Urteile vom 21. Juli 2026, u. a. Az. VI ZR 401/24) und wegen einer Artikelserie in fünf Zeitschriften eines Verlags (Urteil vom 21. Juli 2026, Az. VI ZR 400/24). Der BGH stufte die Veröffentlichungen jeweils als rechtswidrig ein, der Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht sei aber nicht schwerwiegend genug für eine Geldentschädigung. Bei der Artikelserie waren laut LTO alle Beiträge erschienen, bevor die erste einstweilige Verfügung zugestellt wurde.

Was offen ist

Im November 2023 hatte das Landgericht Berlin den Verlag Axel Springer wegen der Veröffentlichung in »Bild« und »B.Z.« zu 80.000 Euro Entschädigung verurteilt (laut turi2/Übermedien, damals nicht rechtskräftig). Wie dieses Verfahren weiterging, nennen die aktuellen Berichte nicht.

Ihr Familienleben hält Helene Fischer bewusst aus der Öffentlichkeit. Im Juni 2026 sagte sie bei »Brisant« (ARD): »Ich bin zu Hause einfach wirklich stinknormal, auch wenn man sich das wirklich nicht vorstellen kann.«

Quellen: Legal Tribune Online (23. und 24. Juli, 3. August und 6. Oktober 2026), beck-aktuell (6. Oktober 2026), rechtsanwalt.com (7. Oktober 2026), FAZ (8. Oktober 2026), turi2 (7. November 2023), ARD »Brisant« (Juni 2026).