Tabaksteuer Erhöhung 2026: Panne im Gesetzblatt – was das für Raucher bedeutet

Tabaksteuer Erhöhung 2026: Panne im Gesetzblatt – was das für Raucher bedeutet

Tabaksteuer 2026: Ein Datum im Bundesgesetzblatt sorgt für Aufregung in der Tabakbranche. Was gilt für Zigaretten, Tabak und E-Zigaretten?

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Bei der Erhöhung der Tabaksteuer ist dem Bundesfinanzministerium eine Panne unterlaufen. Das »Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes« wurde am 20. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 309). Dort heißt es, das Gesetz trete am Tag nach der Verkündung in Kraft – also am 21. Oktober. Bundestag und Bundesrat hatten die Reform Mitte Oktober beschlossen, die höheren Steuersätze sollten aber erst ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie warnte laut dpa, nach dem Wortlaut würden sofort höhere Sätze greifen, die eigentlich erst für 2030 vorgesehen seien: »Es sind gar keine neuen Steuerzeichen vorhanden.« Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sprach von einem »technischen Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens«. Die höheren Sätze sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten, eine Berichtigung sei angestoßen und die Generalzolldirektion informiert. Hersteller dürfen weiter liefern, Zigaretten in den Geschäften dürfen weiter verkauft werden.

Was das für Raucher bedeutet: Ab 2027 steigt die Tabaksteuer in vier Stufen bis 2030. Für Zigaretten sind laut Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drucksache 21/8605) ab 2027 14,34 Cent je Stück plus 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises fällig, 2030 dann 18,57 Cent. Eine Packung mit 20 Zigaretten könnte sich laut dpa bis 2030 um rund vier Euro auf 11,78 Euro verteuern. Bei Feinschnitt steigt die Steuer von 75,80 auf 121,71 Euro je Kilogramm, bei Liquids für E-Zigaretten von 0,38 auf 0,44 Euro je Milliliter. Für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak gelten die neuen Sätze ab dem 1. März 2027.